In der sich stetig verändernden Finanzwelt gewinnt der Wertpapiermarkt für Sparer und Anleger an immer größerer Bedeutung. Hierbei ist der Prozess der Wertpapierberatung gerade in Filialbanken durch bürokratische Vorschriften geprägt und erschwert den Einstieg für viele Anleger oder schreckt potenzielle Einsteiger gänzlich ab.
Um dies zu ändern fordern wir konkret:
(1) Die Ex-Ante-Kostensimulation, die dem Kunden derzeit bei jedem Wertpapierkauf ausgestellt werden muss, soll künftig nur noch auf Kundennachfrage erstellt und ausgehändigt werden.
(2) Die sogenannten „Wesentlichen Anlegerinformationen“ sollen dem Anleger aus Gründen der Transparenz weiterhin zugänglich gemacht werden. Hierbei soll künftig auch ein dokumentierter Verweis in der Geeignetheitserklärung auf die öffentlich zugänglichen Informationen der Fondsgesellschaft zukünftig auch genügen. In diesem Zuge sollen Fondsgesellschaften zur transparenten Zugänglichkeit der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ verpflichtet werden.
(3) Sofern der Kunde eine Ausfertigung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ wünscht, muss diese jedoch durch den Beratenden erstellt und schriftlich oder digital ausgehändigt werden.
Begründung:
Die Ex-Ante-Kostensimulation stellt die Aufteilung der Kosten eines Fonds und des Ausgabeaufschlages dar. So werden dort die entstehenden Kosten seitens der Handelsgesellschaft und die Begünstigten der Provisionen einschließlich der Höhe der jeweiligen Summen aufgelistet. Zudem beinhaltet diese Simulation auch die Aufteilung laufender Kosten. Da diese jedoch bereits über die Gewinne und Verluste einer Anlageform abgerechnet werden, entsteht hier der falsche Eindruck der doppelten Belastung für den Kunden. Eine solche Kostensimulation kann mögliche Kunden vor Abschluss verunsichern.
Im Rahmen einer formgerechten Anlageberatung nach WpHG und MIFID werden dem Kunden wesentliche Bestandteile der Inhalte der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ vermittelt. Der Verweis auf die öffentlich zugänglichen Informationsdokumente kann somit den bürokratischen Aufwand der Anlageberatung verringern. Die WAI werden durch die Fondsgesellschaft selbst erstellt und können ohne Probleme öffentlich auf den Websites der Fondsgesellschaften zugänglich gemacht werden.
Durch die Entbürokratisierung des gesamten Prozesses kann der Einstieg für Anleger in den Wertpapierhandel erleichtert werden. Zudem werden damit Banken und Finanzdienstleister entlastet und können auf diesem Wege nicht nur bürokratische Prozesse verschlanken, sondern Geld sparen und wettbewerbsfähiger bleiben.
Weitere Erläuterung erfolgt mündlich.