Neue Schwerpunkte setzen – Gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht reformieren

Mit der Einführung des Schulfachs Wirtschaft wurde eine wertvolle Ergänzung zur gesellschaftswissenschaftlichen Bildung junger Menschen an nordrhein-westfälischen Schulen geschaffen. Als liberale Jugendorganisation betrachten wir das Verständnis politischer, sozialer und ökonomischer Prozesse als essenziellen Bestandteil einer modernen Schulausbildung. Um diesem Ziel gerecht zu werden fordern wir eine Reformierung der Gesellschaftswissenschaften an den weiterführenden Schulen.

Konkret fordern wir daher:
(1) Der derzeitige Politik- und Sozialwissenschaftsunterricht soll sich ausschließlich mit politischen und sozialwissenschaftlichen Themen auseinandersetzen.

(2) Es soll ein neues Fach „Wirtschaft und Recht“ eingeführt werden. Dieses Schulfach soll sich explizit mit ökonomischer Grundbildung und für den Verbraucher relevanten Rechtsfragen befassen.

(3) Das aktuell bestehende Schulfach „Erdkunde“ soll abgeschafft werden. Die Themen des Schulfaches sollen auf andere Fächerkomplexe, in denen sie bereits thematisiert werden. Geologische und landwirtschaftliche Themen sollen im naturwissenschaftlichen Bereich abgedeckt und vermittelt werden. Soziale Themen werden im Deutsch-, Englisch-, oder Sozialwissenschaftsunterricht beleuchtet. Das Thema Stadtentwicklung soll als Thema mit historischer Bedeutung im Geschichtsunterricht vermittelt werden.

(4) Um weiterhin eine geographische Grundbildung zu gewährleisten soll das entfallende Schulfach „Erdkunde“ durch einen Grundkurs Geographie für alle 5. bis 7. Klassen jeglicher Schulformen aufgefangen werden. Darüber hinaus soll eine Vermittlung geographischer Grundbildung durch die Thematisierung der Unterrichtsinhalte in den neu zugewiesenen Fächern erfolgen

(5) Schulen steht es frei, als Differenzierungskurs in der Mittelstufe oder ab der gymnasialen Oberstufe als Grund- und Leistungskurs das Schulfach „Geographie“ anzubieten. Eine Verpflichtung der Schulen hierzu soll nicht bestehen. Ebensowenig soll eine Teilnahme an diesen Kursen temporär oder durchgehend für Schülerinnen und Schüler verpflichtend sein.

(5) Ab der gymnasialen Oberstufe sollen Schülerinnen und Schüler frei zwischen den neu geschaffenen Fächern Schwerpunkte wählen und entsprechend individuell diese Fächer belegen dürfen.

Begründung:
In Bayern werden die Themenfelder bereits in die zwei Fächer „Sozialwissenschaften“ und „Wirtschaft und Recht“ aufgeteilt.

Bei der Vermittlung rechtlicher Grundlagen zur Bildung mündiger junger Menschen wird in unserem derzeitigen Schulsystem zu wenig getan. Hierbei kann durch die Ergänzung des Faches „Wirtschaft und Recht“ Abhilfe geschaffen werden. Beide Themenfelder bieten Schnittstellen, die einen reibungslosen und sich gegenseitig ergänzenden Ablauf des Unterrichts gewährleisten. Ein Beispiel hierfür ist die Betrachtung eines durchschnittlichen Kaufs aus ökonomischer Perspektive, sowie aus rechtlicher Sicht.

Der Erdkunde-Unterricht in seiner heutigen Form bietet abseits des geographischen Grundverständnisses über die strukturelle Beschaffenheit unserer Erde keinen inhaltlichen Mehrwert, der nicht durch andere Schulfächer vermittelt werden kann oder bereits vermittelt wird. Die Kerninhalte des Unterrichts zeigen häufig soziale Disparitäten auf und beleuchten diese beiläufig geographisch. Dies kann ebenfalls in anderen Fächern erfolgen, in denen diese Themen bereits und derzeit noch ohne geographische Komponente betrachtet werden. Hierfür braucht es jedoch kein eigenes Schulfach.